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Finanzielle Förderung

Ihr braucht finanzielle Unterstützung bei der Durchführung eines Projektes? Wir sind für euch da!

Neben der Zurverfügungstellung von Technik und Räumen können wir euch auch finanziell unterstützen. Das Verfahren ist hierbei möglichst unbürokratisch. Wir stehen euch während der einzelnen Stationen in der Projektfindung, Planung und Durchführung mit Rat und Tat zur Seite. Wir können euch mit einer Summe von bis zu 5.000 € unterstützen.

Wer kann eine finanzielle Förderung erhalten?

Förderfähig sind Organisationen und Vereine, die

  • … sich mit der Integration von Migrant*innen und Geflüchteten beschäftigen oder sich für interkulturellen Austausch und ein buntes Miteinander einsetzen.
  • … im Einzugsgebiet des House of Resources Kaiserslautern aktiv sind (Raum Kaiserslautern Stadt/Land, Kusel, Donnersbergkreis, Pirmasens).

Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 €. Die maximale Förderung für Organisationen ohne Rechtsform (Vereine in Gründung, Initiativen) liegt jedoch bei 500 €.

Welche Arten der Förderung gibt es?

Das House of Resources bietet verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Förderung an:

  • Förderung von Mikroprojekten bis 500 € (für Organisationen ohne Rechtsform)
  • Förderung von Mikroprojekten bis 5.000 € (für Organisationen mit Rechtsform)
  • Förderung von Einzelmaßnahmen bis 500 € (für Organisationen oder ohne Rechtsform)

Was ist ein Mikroprojekt?

Projekte müssen bestimmte Ziele verfolgen und in sich abgeschlossen sein. Eine Förderung der regulären laufenden Aktivitäten eines Vereins ist leider nicht möglich. Förderfähig sind insbesondere Vorhaben, die folgende Ziele verfolgen:

  • Schaffen von Möglichkeiten der Begegnung
  • Interkultureller Austausch und Vernetzung
  • Teilhabe
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Integrative Freizeitgestaltung

Was ist eine Einzelmaßnahme?

Das House of Resources kann auch sogenannte Einzelmaßnahmen finanziell unterstützen. Im Gegensatz zu Mikroprojekten dienen solche Einzelmaßnahmen in der Regel zur internen Weiterentwicklung einer Organisation und richten sich nicht an die breite Öffentlichkeit.

Förderfähig sind zum Beispiel Honorare von Dozent*innen, Mieten für Veranstaltungen, Gestaltung und Druck von Werbematerial, Ehrenamtspauschalen oder notarielle Kosten bei der Vereinseintragung.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Förderung von Mikroprojekten bis 500 €

  • Wenn ihr noch keinen Antrag bei uns gestellt habt, ist in jedem Fall im Vorfeld ein persönliches Gespräch mit uns zu führen. Gerne könnt ihr auch bei unserer regelmäßig stattfindenden Antragswerkstatt teilnehmen.
  • Das Antragsformular findet ihr hier [Bitte klicken].
  • Nach Bewilligung der Förderung könnt ihr die entsprechenden Rechnungen bei uns im Original einreichen. Die Erstattung der Kosten erfolgt im Nachgang.
  • Nach Abschluss der Projektes reicht ihr einen Abschlussbericht bei uns ein (bestehend aus einem Sachbericht und einer Aufstellung der verausgabten Mittel).

Förderung von Mikroprojekten bis 5.000 €

  • Wenn ihr noch keinen Antrag bei uns gestellt habt, ist in jedem Fall im Vorfeld ein persönliches Gespräch mit uns zu führen. Gerne könnt ihr auch bei unserer regelmäßig stattfindenden Antragswerkstatt teilnehmen.
  • Das Antragsformular findet ihr hier [Bitte klicken].
  • Nach Bewilligung der Förderung schließen wir einen Weiterleitungsvertrag. Danach könnt ihr die bewilligten Mittel bei uns abrufen.
  • Nach Abschluss der Projektes reicht ihr einen Abschlussbericht bei uns ein (bestehend aus einem Sachbericht und einer Aufstellung der verausgabten Mittel inkl. Kopien der jeweiligen Belege).
  • Wenn ihr verschiedene Projekte durchführt, dürft ihr auch mehr als einen Antrag pro Jahr stellen.

Förderung von Einzelmaßnahmen bis 300 €

  • Bitte nehmt im Vorfeld gerne Kontakt mit uns auf.
  • Das passende Antragsformular findet ihr hier [Bitte klicken].
  • Nach Bewilligung der Förderung könnt ihr die entsprechenden Rechnungen bei uns im Original einreichen. Die Erstattung der Kosten erfolgt im Nachgang.

Was kann nicht gefördert werden?

Folgendes kann leider nicht gefördert werden:

  • Sprachkurse
  • Migrationsberatung
  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Wissenschaftliche Forschungsprojekte
  • Maßnahmen im Ausland
  • Maßnahmen, die hauptsächlich sportliche Betätigungen zum Ziel haben
  • Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge
  • Baumaßnahmen
  • Alkohol, Präsente, Blumen und Dekoration
  • Anschaffung von Kfz
  • Laufende Kosten einer Organisation, die auch jenseits des Projektes bzw. der Einzelmaßnahme entstehen
  • Die Höchstgrenze bei Honoraren für Referierende beträgt 72,00 € pro Zeitstunde.
  • Verpflegung kann grundsätzlich nicht gefördert werden, außer in Ausnahmefällen. Sprecht uns hierzu gerne an.
Ihr habt eine Idee für ein Projekt? Wir helfen euch gerne.

Unterlagen zur finanziellen Förderung

Möglichkeiten der finanziellen Förderung

In unserer Übersicht erfahrt ihr mehr zu den folgenden Themen:

  • Unterschiede bei der Förderung
  • Abläufe
  • Möglichkeiten
  • Ausschlusskriterien

Hier geht es zur Übersicht

Geförderte Mikroprojekte und Einzelmaßnahmen

Wir bauen um.

Bald findet hier hier eine Übersicht der aktuell geförderten Mikroprojekte und Einzelmaßnahmen.