Finanzierung und Förderung
Allgemeine Informationen
Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Es stellt sich deshalb zu Recht die Frage, wie Kurse oder komplette Ausbildungsgänge bezahlt werden sollen. Neben der steuerlichen Geltendmachung gibt es hierzu bundesweite und regionale Förderprogramme, über die man eine Ausbildung oder eine Weiterbildung bezuschussen oder komplett finanzieren kann.
Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld
Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld offiziell in Kraft getreten. Es soll ab sofort mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.
Wir verraten Ihnen, was Sie über das Bürgergeld wissen sollten und welche Fördermöglichkeiten Sie zukünftig haben.
weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Bürgergeldes
Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.
Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!
Bildungsprämie
Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.
Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht. Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden. Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher.
Schüler BAföG
Für Schüler an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
Weitere Informationen zum BAföG
Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet den Schülerinnen und Schülern an der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.
Weitere Informationen zum Bildungskredit
Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)
Berufsförderungswerk der Bundeswehr
Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.
Qualifizierungschancengesetz
Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Qualifizierungschancengesetz allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind.
Wer wird gefördert?
- Sie sind angestellt.
- Ihre letzte Ausbildung oder Ihre letzte vergleichbare Weiterbildung haben Sie vor mindestens 4 Jahren abgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Lehrgänge mit mehr als 120 Weiterbildungsstunden.
- Lehrgänge, die mehr als arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, sondern Inhalte, die tatsächlich nachhaltig für eine neue berufliche Tätigkeit qualifizieren.
- Lehrgänge eines externen AZAV-zertifizierten Bildungsträgers.
Über das Qualifizierungschancengesetz können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden - dies hängt jedoch von vielen Faktoren. Bitte wenden Sie sich an Ihr nächstes DAA Kundenzentrum.