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Die Weiterbildung zur "Verantwortlichen Pflegefachkraft" gem. §71 SGB XI

Was machen verantwortliche Pflegefachkräfte?

Zu den Aufgaben einer „Verantwortlichen Pflegefachkraft gem. § 71 b SGB XI“ gehören:

  • Die Planung, Durchführung, Kontrolle der pflegerischen Arbeitsabläufe und der Arbeitsorganisation
  • die Organisation und Steuerung des Personaleinsatzes entsprechend den Erfordernissen der pflegebedürftigen Bewohner oder Patienten
  • die Führung, Anleitung und Förderung der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung pädagogischer, psychologischer
    und rechtlicher Gesichtspunkte,
  • die Weiterentwicklung des Pflegeprozesses auf rechtlich und fachlich fundierter Grundlage
  • die Reflexion und Weiterentwicklung des eigenen Führungsverhaltens sowie der Kommunikations- und Informationsstrukturen
  • die Vermittlung von pflegerischem Wissen und Können nach Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
  • die schrittweise Heranführung von Auszubildenden an die eigenständige Wahrnehmung

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Staatliche Anerkennung in einem Gesundheitsfachberuf:

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege

Mindestens 2-jährige Berufstätigkeit in einem der o. g. Berufe innerhalb der letzten 8 Jahre

Wie lange dauert die Weiterbildung?

  • 19 – 20 Monate /  Blockunterricht

Abschluss

Die Weiterbildung beinhaltet innerhalb jedes Moduls eine Prüfung.

  • Am Ende des Modul I nehmen Sie an der staatlichen Prüfung zur Praxisanleitung für Gesundheitsfachberufe teil und erhalten darüber ein Prüfungszeugnis sowie eine Urkunde
  • Am Ende des Modul II nehmen Sie an einer internen Prüfung teil und erhalten darüber ein Zeugnis sowie Zertifikat der DAA
Pflegefachkraft