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Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA)

Aufgaben und Tätigkeiten

Ausbilder*innen für anerkannte Ausbildungsberufe setzen die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um. Sie wählen die neuen Auszubildenden vor Beginn eines Ausbildungsjahres aus, in der Regel in einem speziellen Auswahlverfahren und in persönlichen Gesprächen. Sie überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in angemessenen Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden. Gerade im gewerblich-technischen Bereich vermitteln Ausbilder*innen auf der Grundlage ihrer eigenen Ausbildung, in der Regel als Handwerk- oder Industriemeister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in, die Inhalte des Berufs in speziellen Lehrwerkstätten.

Zudem melden die Ausbilder*innen die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle (Industrie- und Handels- wie auch Handwerkskammer) an. Nach Abschluss der Ausbildung beraten sie die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellen die Ausbildungszeugnisse aus.

Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, Ausbildung im Betrieb zu planen, durchzuführen und zu koordinieren. Der Lehrgang schließt mit der Prüfung vor der IHK ab.

Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA)

Lehrgangsinhalte

Grundlage des Lehrgangs sind die bundesweit gültigen Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur AdA-Prüfung bei der IHK sind keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich.

Um verantwortungsvoll und erfolgreich ausbilden zu können ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einschlägige Berufspraxis zielführend.

Kosten / Förderungsmöglichkeiten

Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehenden aufgeführten Kostenträger ist bei entsprechenden Voraussetzung möglich:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Berufsgenossenschaften
  • Rentenversicherung
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Privatzahler*innen beraten wir gerne zu ihren Finanzierungsmöglichkeiten und / oder erstellen auf Wunsch einen individuellen Ratenzahlungsplan. 

Abschluss / Zertifikat

  • IHK-Prüfung und Zeugnis…