Die neue Pflegeausbildung im Überblick
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz 2020 werden die bisher bekannten Pflegefachberufe "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" sowie die "Altenpflege" zusammengeführt. Die neue Ausbildung ermöglicht es Ihnen somit, in einem deutlich breiteren Arbeitsspektrum tätig zu werden und nicht mehr auf die jeweilige "Spezialisierung" festgelegt zu sein. Egal ob eine Tätigkeit in der ambulanten Langzeitpflege, in einer Seniorenresidenz, einer Kinderkrankenstation oder der Akutpflege - mit der neuen Ausbildung stehen Ihnen alle Wege offen.
Ausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/-mann
- Die Ausbildung dauert 3 Jahre in Vollzeit.
- Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen.
- Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
- Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
- Den praktischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren Sie in Krankenhäuser (beispielsweise bei unserem Kooperationspartner, der Universitätsklinik in Homburg) sowie ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Mit den praktischen Ausbildungseinrichtungen werden die jeweiligen Ausbildungsverträge geschlossen. Von diesen Einrichtungen erhalten Sie auch Ihre Ausbildungsvergütung von in der Regel über 1000€ pro Monat.
Ausbildung zum Pflegeassistent/in
(früher "Pflegehelfer/in")
- Seit 01.10.2020 gibt es die 23-monatige Ausbildung zum/ zur Pflegeassistenten/-assistentin
- Danach kann man in das 2. Lehrjahr der generalistischen Pflegeausbildung einsteigen und die Ausbildung fortsetzen.
- Als schulische Voraussetzung wird ein Hauptschulabschluss gefordert.
Abschluss
- Die neue generalistische Pflegeausbildung wird über die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege können weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Das Berufsbild Pflegefachfrau/-mann
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Kosten und Finanzierung
- Der Träger der praktischen Ausbildung zahlt eine monatliche Ausbildungsvergütung
- Deren Höhe ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt.
- Weitere Leistungen erhalten Sie im Einzelfall durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung etc.).
- Schulgeld zahlen Sie nicht. Dies wird vom Landesamt übernommen.
Das Berufsbild Assistent/-in in der Pflege
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FAQ - häufig gestellte Fragen
zu den häufigsten Fragen
Ihre Bewerbung
zum Bewerbungsformular
Checklisten/ Formulare vor Beginn der Pflegeausbildung:
1) Ausbildung zur Pflegefachkraft (3jährig):
- Checkliste Bewerbungsunterlagen Pflegefachfrau*mann
- Vorlage "Ärztliches Attest für Auszubildende"
2) Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft (23 Monate)
- Checkliste Bewerbungsunterlagen Pflegeassistent/-in
- Vorlage "Ärztliches Attest für Auszubildende"
Sollten Sie weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, so zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.